Die Freien Wähler forderten in dem Schreiben die Errichtung eines zweckgebundenen Haftungsfreistellungsfonds, der Hebammen von der Haftung mit Privatvermögen ausschließt und Höchstgrenzen der Haftung festlegt. Getragen werden sollte der Fonds von den Krankenversicherungen sowie staatlichen Zuschüssen.
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