Die Freien Wähler forderten in dem Schreiben die Errichtung eines zweckgebundenen Haftungsfreistellungsfonds, der Hebammen von der Haftung mit Privatvermögen ausschließt und Höchstgrenzen der Haftung festlegt. Getragen werden sollte der Fonds von den Krankenversicherungen sowie staatlichen Zuschüssen.
Haftpflichtfonds für Hebammen
Die Freien Wähler konnten mit ihrem Antrag zur Einrichtung von Haftpflichtfonds für Hebammen keine Mehrheit im Landtag erreichen, 114 Abgeordnete stimmten mit "Nein".
Dafür gestimmt
27
Dagegen gestimmt
114
Enthalten
0
Nicht beteiligt
39
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.