Einsatz von Neonicotinoiden zum Schutz der Bienen beenden

Die SPD-Fraktion forderte in ihrem Dringlichkeitsantrag ein Verbot von Neonicotinoiden im Freiland. Der Antrag wurde mit den Stimmen der CSU-Fraktion, mit Ausnahme des Abgeordneten Oliver Jörg, mit 79 zu 54 Stimmen abgelehnt.

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Dafür gestimmt
54
Dagegen gestimmt
79
Enthalten
1
Nicht beteiligt
46
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Die SPD-Fraktion forderte in ihrem Dringlichkeitsantrag auf Grundlage des Berichts der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Verbot der Neonicotinoiden im Freiland. Neonicotinoide lähmten oder töteten Bienen bereits bei einer niedrigen Dosierung. So beeinträchtige die Wirkstoffgruppe unter anderem die Navigation und das Lernen, reduziert die Fortpflanzungsfähigkeit und schädigt das Immunsystem der Insekten.

 

Die GRÜNEN-Abgeordnete Gisela Sengl bezog sich in ihrem Beitrag auf eine Empfehlung der EFSA. Diese enthalte ein Anwendungsverbot im Freiland für drei Neonicotinoide: Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin. Diese Empfehlung der EFSA müsse laut Sengl aktiv unterstützt werden.

Darüber hinaus müsse auch gegen die zwei weiteren Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonicotinoide, Thiacloprid und Acetamiprid, etwas getan werden. Für diese beiden Stoffe habe die EFSA keine Verbotsempfehlung ausgesprochen. Entgegen der behördlichen Auffassung sei die Bienengefährlichkeit dieser Mittel jedoch richterlich bestätigt worden. Bayer CropScience sei 2014 gegen den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland vor Gericht gezogen und habe dem dem Bund verbieten wollen, die zwei Mittel als bienengefährlich zu bezeichnen. Der BUND habe Recht bekommen und dürfe die Mittel als bienengefährlich bezeichnen.

Deshalb fordere ihre Fraktion mit einem eigenen Antrag ein Anwendungsverbot für die zwei Mittel auf staatlichen Flächen. Außerdem fordern sie, die Empfehlung dieser Stoffe aus der staatlichen Pflanzenschutzberatung herauszunehmen.

 

Ruth Müller (SPD) kritisierte, die Neonicotinoide schädigten die Fortpflanzungsfähigkeit der Tiere. Zudem schwächten sie nicht nur das Immunsystem der Bienen, sondern gefährdeten auch Wildbienen, Hummeln und Schmetterlinge. Dies führe dazu, dass in der Nahrungskette unter dem Tod der Wildbienen, Insekten und Schwebfliegen auch die Vögel und ihre Brut litten und so weitere Tiere vom Einsatz des Gifts betroffen seien. Laut Müller sei seit vier Jahren der Einsatz zwar EU-weit beschränkt worden, aber es gebe zahlreiche Ausnahmen, die genutzt würden. Das sei daran zu erkennen, dass in Deutschland im Jahr 2015 mehr als 200 Tonnen reiner Wirkstoff abgegeben worden sei.

Es gebe keine Argumente gegen ein Verbot der Neonicotinoide, sondern nur noch ideologische Gründe oder Lobbyinteressen. In Frankreich seien beispielsweise mittlerweile alle Neonicotinoide im Freiland verboten. Ausnahmeregelungen gebe es nur noch bis zum Jahr 2020.

 

Der FREIE WÄHLER-Abgeordnete Nikolaus Kraus unterstützte den Verbot der schädlichen Wirkstoffe. 84 Prozent der Pflanzenarten in Europa seien von der Bestäubung durch Honig- und Wildbienen abhängig. Seine Fraktion wolle es in Europa nicht so weit kommen lassen, dass wie in den USA oder in China eine künstliche Bestäubung durchgeführt werden müsse.

Wie bei Glyphosat sei es zudem sehr wichtig, dass privater, freier Handel mit den Stoffen wie auch die Anwendung in Klein- und Hausgärten untersagt werde. Seine Fraktion sei für ein Verbot der von der EFSA als bienengiftig bestätigten Wirkstoffe, was bisher auf drei von sieben existierenden Neonicotinoiden zutreffe. Deshalb werde man den Anträgen der SPD sowie der CSU zustimmen, jedoch nicht dem der GRÜNEN-Fraktion.

 

Tanja Schorer-Dremel (CSU) stellte fest, die Wissenschaft sei sich darüber einig, dass ein deutliches Risiko für die Gesundheit von Bienen und Hummeln von Neonicotinoiden ausgehe. Die CSU-Fraktion fordere von der bayerischen Staatsregierung in einem eigenen Antrag, auf Bundesebene ein endgültiges Verbot der drei bereits eingestuften Neonicotinoide im Freiland zu erwirken. Die Forschung nach umweltschonenden Alternativen und Ersatzprodukten solle darüber hinaus von der Staatsregierung vorangetrieben werden.

Die CSU-Fraktion setze sich für einen sorgsamen Umgang mit Neonicotinoiden in der Landwirtschaft ein. Auf der Grundlage der EFSA-Studie hielten sie ein vorsorgliches Verbot der weiteren zwei Neonicotinoide - Thiacloprid und Acetamiprid -, die im GRÜNEN-Antrag genannt würden, für überstürzt. Man könne nicht alle Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft, die chemisch hergestellt seien, sicherheitshalber und vorsorglich verbieten.

 

Während der Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN abgelehnt wurde, ist dem Antrag der CSU und dem Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER zugestimmt worden.

Nur über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion wurde namentlich abgestimmt. Die Fraktionen aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FREIE WÄHLER und die fraktionslose Claudia Stamm stimmten geschlossen zu. Alexander Muthmann (fraktionslos) enthielt sich. CSU-Abgeordneter Oliver Jörg widersetzte sich dem Fraktionszwang und stimmte mit „Ja“, während der Rest seiner Fraktion den Dringlichkeitsantrag ablehnte.