Personalsituation in Frauenhäusern verbessern

Die SPD-Fraktion wies auf die unzureichende personelle Ausstattung in bayerischen Frauenhäusern hin. Die Landesregierung wurde aufgefordert, die Probleme der Träger der Freien Wohlfahrtspflege ernst zu nehmen und deren Unterfinanzierung zu beenden. Dem Dringlichkeitsantrag stimmten GRÜNE und Freie Wähler zu, mit den Stimmen der CSU-Fraktion wurde er abgelehnt.

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Dafür gestimmt
66
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
1
Nicht beteiligt
32
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege hätten erneut deutlich gemacht, dass aufgrund fehlenden Personals in den Frauenhäusern jede zweite Frau in einer bedrohlichen Notsituation abgewiesen werden muss. Das seien ca. 1.500 Frauen im Jahr, viele davon mit Kindern. Da der Schutz von Frauen vor Gewalt als Grundrecht gelte, sei der Staat verpflichtet, Zufluchtsorte und Unterstützungsangebote für alle betroffenen Frauen zu schaffen.

Dr. Simone Strohmayr (SPD) warf der CSU vor, das Problem der Unterfinanzierung von Frauenhäusern seit 15 Jahren zu ignorieren. Obwohl Gutachten auf EU-Ebene, auf Bundesebene und auf Bayernebene Handlungsbedarf feststellten, sei die Forderung nach mehr Geld im Haushaltsausschuss abgelehnt worden. Es könne nicht weiter hingenommen werden, dass viele Einrichtungen im wohlhabenden Bayern einzig mit Spenden und ehrenamtlicher Arbeit weiter betrieben werden könnten.

Eva Gottstein (Freie Wähler) stimmte ihrer Vorrednerin vorbehaltlos zu. Da die Erfassung von bestehenden Plätzen, Aufnahmen und Ablehnungen bisher zu aufwändig gewesen sei, gäbe es nicht einmal einen klaren Überblick über die Situation. Dass die CSU folglich ein Begehren ablehne, ohne zu wissen, was sie genau ablehnt, sei eine Frechheit. Die ablehnende Haltung der CSU sei vor dem Hintergrund der vergleichsweise geringen Beträge unverständlich.

Laut  Verena Osgyan (GRÜNE) habe sich seit 2014 an der Situation, dass jede zweite Hilfe suchende Frau abgewiesen werden muss, nichts geändert. Die Debatten im Sozialausschuss hätten gezeigt, dass alle Fraktionen Handlungsbedarf sehen. Die kürzlich in Kraft getretene Istanbul-Konvention des Europarates bedeute, dass der Staat dafür zu sorgen habe, Hilfsangebote für betroffene Frauen und Kinder und Präventionsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Um diese Konvention umsetzen zu können, bedürfe es einer Bestandsaufnahme und eines koordinierten Plans.

Steffen Vogel (CSU) stimmt der Problemanalyse seiner Vorrednerinnen zu. Frauenhäuser, Notrufe und Fachberatung seien jedoch Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. Würde das Land die Förderung anheben, senkten die Kommunen ihren Beitrag. Die Situation bleibe damit die gleiche. Entweder müsse nun den Kommunen die Trägerschaft entzogen werden oder sie müssten stärker eingebunden werden.

Für Johannes Hintersberger (CSU) ist es selbstverständlich, dass von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern gesicherter Zugang zu Schutz und Beratung ermöglicht werden muss. Er verweist auf die intensiven Beratungen zwischen Sozialministerium, kommunalen Spitzenverbänden und Freien Wohlfahrtsverbänden hin. Gegenüber dem Jahr 2016 sei eine Verdoppelung der Gelder für Frauenhäuser beschlossen worden.