Umwandlung des Münchener Flughafens in eine Aktiengesellschaft

Der Bayerische Landtag hat am 9. November 2017 über drei Dringlichkeitsanträge der SPD-, GRÜNEN- und FREIE WÄHLER-Fraktionen namentlich abgestimmt. Alle Anträge forderten eine Stellungnahme des Landtags gegen die Umwandlung des Münchener Flughafens in eine Aktiengesellschaft. Der Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion gegen die Umwandlung des Münchener Flughafens in eine Aktiengesellschaft wurde mit 61 ja-Stimmen, 73 Gegenstimmen und einer Enthaltung abgelehnt.  Auch die Anträge der GRÜNEN (zum Antrag) und der FREIEN WÄHLER (zum Antrag) wurden abgelehnt.

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Dafür gestimmt
61
Dagegen gestimmt
73
Enthalten
1
Nicht beteiligt
45
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Die Fraktionen von SPD, GRÜNEN und FREIEN WÄHLERN argumentierten gemeinsam, dass die Umwandlung des Flughafens in eine Aktiengesellschaft für die Stadt München weniger Einfluss auf diesbezügliche Entscheidungen bedeute. Florian von Brunn (SPD), Dr. Christian Magerl (GRÜNE) sowie Nikolaus Kraus (FREIE WÄHLER) betrachteten die Umwandlung als Manöver, um die Errichtung einer dritten Startbahn durchzusetzen. In einem Referendum auf kommunaler Ebene wurde dies von den Anwohner*innen zuvor abgelehnt. Der Staatsregierung wurde vorgeworfen, zugunsten wirtschaftlicher Interessen den demokratisch ausgedrückten Willen der Bürgerinnen und Bürger zu missachten. Ernst Weidenbusch von der CSU-Fraktion lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass eine Umwandlung des Münchener Flughafens in eine Aktiengesellschaft nicht die Erbauung einer weiteren Startbahn bedeute. Er betonte darüber hinaus, dass der Flughafen als Aktiengesellschaft konkurrenzfähiger werde.

SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER stimmten für den Antrag, genauso wie Anton Kreitmair und Bernhard Seidenath (beide CSU). Florian Hermann (CSU) enthielt sich. Die übrigen Abgeordneten der CSU sowie der fraktionslose Alexander Muthmann stimmten gegen den Dringlichkeitsantrag.