Das Gesetz zur Verbesserung der Vertraulichkeit von Immunitätsverfahren wurde zuvor in erster und zweiter Lesung beschlossen und wird nun in dritter Lesung verabschiedet.
Bisher erlaubte die Bremische Landesverfassung, dass Widerspruch gegen die Aufhebung der Immunität innerhalb einer bestimmten Frist erhoben werden konnte, wenn Ermittlungen bei Anfangsverdacht durchgeführt werden sollten. Hierüber wurden die Mitglieder des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom Präsidenten der Bürgerschaft informiert. Dies führte allerdings in einigen Fällen dazu, dass die Medien über diese Ermittlungen erfuhren und hiervon berichteten. So wurde nicht nur der Ermittlungserfolg gefährdet, sondern sorgte dies auch für eine negative Publizität.
Um die Vertraulichkeit von Immunitätsverfahren zu verbessern, legte der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft einen Antrag vor. Hierbei sollte u.a. Reklamationsrecht als Minderheitenrecht ausgestaltet werden. Dies wurde allerdings als problematisch eingeschätzt, da hierdurch eine Information aller Abgeordneten über eingeleitete Ermittlungsverfahren verbunden sei und dies den Anlass der Neuregelung – die Vertraulichkeit von Immunitätsverfahren – infrage stelle.
Daher sind nach dem geänderten Gesetzentwurf nun Maßnahmen unterhalb der Schwelle von Verhaftungen oder Freiheitsbeschränkungen ohne weitere Genehmigung durch die Bremische Bürgerschaft zulässig. Die Zuständigkeit für die Entscheidungen über die Aufhebung der Immunität wird auf den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss übertragen, der mit qualifizierter Mehrheit entscheiden muss. Auf das Reklamationsrecht soll zukünftig verzichtet werden.
Obwohl der Antrag parteiübergreifend eine große Zustimmung erfuhr, wurde er von der Fraktion Die Linke nicht mehrheitlich mitgetragen. Zwar stieß das bisherige Immunitätsrecht auch hier auf Kritik, doch konnte dem aktuellen Entwurf nicht einheitlich zugestimmt werden, da dieser nicht mehr das Reklamationsrecht der Bürgerschaft enthielt. Claudia Bernhard (Die Linke) begründete ihre Entscheidung gegen den Antrag damit, dass der gänzliche Verzicht der Bürgerschaft sich gegen Ermittlungsverfahren verhalten zu können, zu einem eventuellen Missbrauch führen könnte. Weiterhin kritisierte sie, dass Abgeordnete zukünftig nur noch dann gegen die Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit geschützt sein sollen, wenn der Freiheitsentzug die Ausübung ihres Mandats beschränken. Durch die Unbestimmtheit dieses Begriffst sah sie die Gefahr gegeben, dass Abgeordnete bspw. die Festsetzung auf Demonstrationen fürchten müssen. Ihrer Meinung nach wird durch die Gesetzesänderung das Sonderrecht der Immunität nur geschwächt und nicht verbessert.