In der Tarifeinigung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst wurde festgelegt, dass diese monatlich entweder eine Gehaltserhöhung um 2% oder mindestens 75 Euro als soziale Komponente rückwirkend zum 1. Januar 2017 erhalten. Die nächste Gehaltserhöhung soll ab dem 1. Januar 2018 in Karft treten und 2,35% betragen. Diese Erhöhungen sollen eins zu eins auch auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger von Mecklenburg-Vorpommern übertragen werden.
Der Antrag wurde damit begründet, dass das Finanzministerium bis zu diesem Zeitpunkt keine Maßnahmen diesbezüglich geplant habe und in der Vergangenheit sich diese Gleichsetzung als durchaus berechtigt erweisen hätte. Außerdem hätten sich alle Vertreter der Landtagsfraktionen auf dem 7. Ordentlichen Landesdelegiertentages der Gewerkschaft der Polizei Mecklenburg-Vorpommern für eine entsprechende Gehaltsanpassung ausgesprochen. Ein weiterer Punkt sei, dass dadurch die Attraktivität der Stellen erhöhen würde, was bei dem jetzigen Fachkräftemangel zu beachten sei.
Für den Antrag stimmten die Linken und die AfD, dagegen jedoch SPD, CDU und ein Abgeordneter der AfD-Fraktion, womit der Antrag abgelehnt wurde. Finanzminister Mathias Brodkorb (SPD) bemängelte an dem Antrag, dass darin eine "inhaltsgleiche Übertragung" erfolgen soll. In der Plenardebatte wurde anschließend eine "wirkungsgleiche Übertragung" genannt, was für ihn einen Unterschied darstelle. Wenn es nämlich eine Erhöhung gäbe, dann verdienen die Beamten letztendlich netto mehr daran als die Angestellten. Daher würde es sich dabei nicht um eine wirkungsgleiche Übertragung handeln. Timo Gundlack (SPD) merkte an, dass die Linke die anderen Gewerkschaften überginge, da sie sich nur auf die Gewerkschaft der Polizei stütze. Der Deutschte Beamtenbund und ver.di würden völlig außer Acht gelassen. Die AfD stimmte dem Antrag zu, weil auch für sie die Steigerung der Attraktivität der Stellen von hoher Bedeutung sei.