Der Antrag der SPD-Fraktion sah vor zukünftig Hobbygeflügelzüchter nicht mehr mit denselben Auflagen wie kommerzielle Zuchtbetriebe zu belegen. Lediglich in Risikogebieten sollen die gleichen Vorkehrungen getroffen werden. Außerdem soll die Kommunikation mit allen Betroffenen im Falle eines Ausbruches verbessert werden. Zusätzlich sollen zur nachhaltigen Bekämpfung der Vogelgrippe sollen Forschungsgelder bereit gestellt werden, umdie Ursachen eines Ausbruchs genauer zu untersuchen.
Der Gesetzesentwurf wurde von der Abg. Susann Biedefeld (SPD) mit den Problemen, denen sich Rassegeflügelzüchter ausgesetzt sieht, begründet. Die bei Ausbrüchen einer Vogelgrippe verhängte Aufstallungspflicht, welche laut dem Friedrich-Loeffler-Institut außerhalb von Risikogebieten nicht nötig sei, mache eine Erhaltung der alten Geflügelrassen unmöglich. Die Aufstallung habe zum Tod von bis zu 50% der Tiere geführt, da grade kleinere Zuchtbetriebe nicht über ausreichend große Ställe verfügen.
Der Abg. Alexander Flierl (CSU) widersprach dem Antrag der SPD, welcher verkennen würde, dass Aufstallungsgebote nur bei Bedarf und nicht zwangsweise landesweit durchgeführt werden. Die Ausbrüche in 2016/17 haben ganz Bayern betroffen und eine radikale Maßnahme erfordert. Wichtig sei, dass man der Situation entsprechend handeln könne. Weiterhin sei die Kommunikation zwischen den Betroffenen und den öffentlichen Stellen ausreichend gewesen.
Gisela Sengl (GRÜNE) stimmte den im Antrag genannten Problemen zu. Sie kritisiert die Landesregierung dafür, dass die vielen anderen möglichen Infektionswege nicht weiter untersucht werden. Die kommerzielle Züchtung der Wirtschaftsrassen würde ebenfalls die Anfälligkeit für den Vogelgrippenvirus fördern, worunter die Rassezüchter leiden.