Verlängerung der Bundeswehrbeteiligung an NATO-Operation SEA GUARDIAN (2017)

Der Bundestag hat mit 530 Ja-Stimmen und 137 Nein-Stimmen die Einsatzverlängerung der Bundeswehr an der NATO-geführten Operation SEA GUARDIAN im Mittelmeer beschlossen.

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Dafür gestimmt
530
Dagegen gestimmt
137
Enthalten
4
Nicht beteiligt
38
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Auf Antrag der Bundesregierung stimmte der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der AfD und der FDP für die Verlängerung der Bundeswehrbeteiligung an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer.

Die Operation wurde beim Nato-Gipfel in Warschau am 8. Juli 2016 vereinbart. Ziele der Operation sind neben der allgemeinen Seeraumüberwachung, die Bekämpfung von Terrorismus sowie die Bekämpfung des illegalen Waffenschmuggels. SEA GUARDIAN erstellt mit Schiffen und Flugzeugen ein umfassendes Lagebild für den Mittelmeerraum. Dabei dürfen auch Schiffe kontrolliert und durchsucht werden, wenn ein Verdacht zu Verbindung mit terroristischen Organisationen bestehe.

Der Einsatz der Bundeswehr soll weiterhin bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten umfassen und ist zunächst bis 31. März 2018 befristet. Die einsatzbedingten Ausgaben werden für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2018 1,8 Mio. Euro betragen.

Kritik an der Einsatzverlängerung wurde von Seiten der Grünen und Linken geäußert. Laut Kathrin Vogler (Linke) sei es ein "merkwürdiges Konstrukt", dass der Antrag nur vom Hauptausschuss behandelt worden sei und nicht, wie üblich vom Auswärtigen Amt und vom Verteidigungsausschuss. Dr. Franziska Brantner war die Stellenbeschreibung des Einsatzes zu ungenau, anders als im Parlamentsbeteiligungsgesetz gefordert. Daher könne man das Mandat auch auf andere Einsätze der Bundeswehr im Mittelmeer beziehen. Außerdem, da seien sich Grüne und Linke einig, solle das für den Einsatz einkalkulierte Geld doch lieber für die Seenotrettung im Mittelmeer eingesetzt werden.

Neben Linken und Grünen stimmten auch sechs Mitglieder der SPD- und zwei der AfD-Fraktion gegen den Antrag.