In ihrem Antrag fordert die Linksfraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der sog. Mietpreisbremse (Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (MietNovG)) vorzulegen. Notwendig sei dies, da nach verschiedenen Studien die Mietpreisbremse ihrer jetzigen Form ihre beabsichtigte Wirkung, nämlich die Eindämmung der Mietenexplosion, verfehlt habe.
Die geforderten Änderungen umfassen:
- Verpflichtung des Vermieters/der Vermieterin, die Höhe der Vormiete und andere für die Mietpreisbremse relevante Information dem Mieter/der Mieterin offenzulegen
- Rückzahlungspflicht ggf. zu viel gezahlter Miete ab Mietbeginn
- Einführungen von Sanktionen, sobald der Vermieter/die Vermieterin Miete oberhalb der Mietpreisbremse einfordert
- Streichung der Ausnahmen von der Mietpreisbremse (aktuell geltend für umfassend modernisierte Wohnungen, erstvermietete Neubauwohnungen und überhöhte Vormieten)
- Einführung der bundesweiten Gültigkeit der Mietpreisbremse
- Entfristung der Mietpreisbremse, damit sie über die jetzigen fünf Jahre hinaus gültig ist
- Absenkung der zulässigen Höchstmiete bei Neuvermietung auf die ortsübliche Vergleichsmiete bzw. niedrigere Vormiete.
Als Grund für ihre Ablehnung nannte die CDU/CSU-Fraktion unter anderem, die von den Linken geforderten Änderungen seien für den differenzierten Wohnungsmarkt zu einfach. Auch seien einige der gewünschten Anpassungen bereits durch bestehende Regelungen abgedeckt. So sei es für Mieter möglich, überhöhte Miete zu rügen und zu viel gezahlte Miete zurückzuverlangen. Alle Gerichtsurteile zu diesem Problemfeld seien bisher zu Gunsten der Mieter ausgefallen.
Die SPD merkte an, der Lösungsansatz für die Probleme im Wohnungsmarkt sei bereits im Mietrechtspaket II zu finden, das vom Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegt wurde. Dieses gelte es umzusetzen, um ein soziales Mietrecht zu realisieren.
Die Grünen nannten in zwei eigenen Gesetzentwürfen ebenfalls die Schaffung eines Auskunftsrechts für Mieter bezüglich relevanter Informationen sowie die Abschaffung der Aufhebung der Mietpreisbremse bei umfassenden Modernisierungen. Bei Anträge wurden mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt (Abstimmungsverhalten Antrag I / Antrag II)
Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestags geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Linken-Antrag eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Linksfraktion ("Mietpreisbremse wirkungsvoll ausgestalten") abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Da Union und SPD im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Bundestagsseite ein Ja zur Ablehnung des Linksfraktion-Antrags. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, Union und SPD hätten für den Linken-Antrag gestimmt und Linke dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Linken zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Linksfraktion-Antrag.