Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Der Bundestag hat mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen einem Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigungen beschlossen.

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Dafür gestimmt
509
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
54
Nicht beteiligt
67
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde gegen die Stimmen der Linkensfraktion mit den Stimmen der übrigen Fraktionen angenommen.

Gestärkt werden soll die Bekämpfung von

  • Steuerhinterziehung
  • Sozialversicherungsbetrug
  • Schwarzarbeit
  • illegale Beschäftigung.


Dazu werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufgabenwahrnehmung durch die zuständigen Behörden verbessert.

Mit dem Gesetzentwurf gehen auch Änderungen im Straßenverkehrsgesetz und im Vierten Buch Sozialgesetzbuch einher. Künftig soll ein automatisierter Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes erfolgen. Ferner werden Meldeverstöße künftig auch dann geahndet, wenn diese in einem Ermittlungsverfahren aufgedeckt wurden.
Die Landesbehörden erhalten eigene Prüfungsbefugnisse für ihre künftigen, im Gesetz normierten Aufgaben.

Die Linksfraktion kritisierte, dass der Entwurf den Missbrauch von Minijobs und den Verfall geleisteter Arbeitszeit nicht im Blick habe. Das Gesetz ziele nicht auf eine Ursachenbekämpfung. Ferner benötige die Bundesregierung laut der Linken zusätzliche Fachkräfte für die Ausführung der neuen Aufgaben.