Einführung eines "Schutzparagraph 112"

Der Landtag lehnte den Antrag in namentlicher Abstimmung mit 35 Jastimmen und 46 Neinstimmen ab.

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Dafür gestimmt
35
Dagegen gestimmt
46
Enthalten
0
Nicht beteiligt
7
Abstimmungsverhalten von insgesamt 88 Abgeordneten.

Die AfD-Fraktion forderte mit ihrem Antrag "Schutzparagraph 112" den Landtag Brandenburg auf, sich der Bundesinitiative der hessischen Landesregierung anzuschließen. Ziel sollte es sein, Übergriffe auf Polizei und Rettungskräfte mit einem "Schutzparagrafen" härter zu bestrafen. Gefordert war ein Strafmaß zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Freiheitsentzug. In besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden.

Unterstützung für Ihren Antrag fand die AfD bei der CDU-Fraktion. SPD, Grüne und Linke kritisierten den Antrag. Argumentiert wurde, dass Personen, die Einsatzkräfte angreifen, sich auch ohne den "Schutzparagraph 112" in mehrfacher Hinsicht strafbar machen. 

Ursprung der Diskussion waren die Ausschreitungen in Frankurt a.M während der Blockupy-Proteste im März 2015.

 

Weiterführender Link:

Innenminister will Polizisten besser schützen FAZ vom 27.05.2015