Der Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNE ist eine Reaktion auf die Unterkunftsnot während der Flüchtlingskrise im Herbst 2015. Der Hamburger Senat kam seiner Pflicht zum Schutz und der Aufrechterhaltung der Menschenwürde sowie körperlichen Unversehrtheit der Flüchtlinge nach Artikel 1 GG und Artikel 2 GG nicht mehr nach, da er den Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, welche die staatliche Verpflichtung, Unterkunft und Versorgung zu gewährleisten beinhaltet, nicht mehr entsprach.
Das Gesetz gibt den zuständigen Behörden die Möglichkeit, ungenutzte Gründstücke und Gebäude zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden sicherzustellen. Vor allem gewerbliche Hallen, die für eine Unterbringung einer großen Zahl von Menschen geeignet seien, sollen in Anspruch genommen werden können. Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 GG eingeschränkt. Doch vor einer Sicherstellung muss der Versuch unternommen worden sein, mit dem Eigentümer eine Vereinbarung zu Nutzung zu schließen. In jedem Fall steht den Besitzern und Eigentümern ein Entschädigungsanspruch zu. Die Höhe dafür wird allerdings nicht durch das Gesetz geregelt, sondern ist von der zuständigen Behörde nach billigem Ermessen festzusetzen.
Das Gesetz welches am 31. März 2017 außer Kraft tritt, wurde mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN gegen die Stimmen von CDU, FDP und AfD beschlossen.
Weiterführende Links:
- Plenarprotokoll 21/15
- Hamburg beschließt Beschlagnahme von Immobilien; Spiegel Online vom 02.10.2015, Aufruf: 19.09.2016