Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Regierungsfraktionen eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Nicht alle Abgeordneten von Union und SPD stimmten für den Antrag.

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Dafür gestimmt
443
Dagegen gestimmt
121
Enthalten
9
Nicht beteiligt
56
Abstimmungsverhalten von insgesamt 629 Abgeordneten.
Symbolfoto Windräder

Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut der Regierungskoalition, den EEG-Markt wettbewerbsfähig zu machen und die erneuerbaren Energien besser mit dem Versorgungsnetz zu verzahnen.

Mit der jetzt beschlossenen Reform wird die Menge der Anlagen begrenzt, die noch aufgestellt werden dürfen. Künftig werde "der in EEG-Anlagen erzeugte Strom grundsätzlich nur noch bezahlt, wenn die Anlagen erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben. [...] Dabei werden die Ausschreibungsvolumen so bemessen, dass der Ausbaukorridor (40 bis 45 Prozent Anteil an erneuerbaren Energien im Jahr 2025) eingehalten wird."

Zwischen 2017 und 2019 sind die Ausbauziele für Windkraft, Photovoltaik und Biomasse bereits festgelegt:

  • Die Windkraft wird jährlich um 2.800 Megawatt erweitert, ihr Ausbau wird damit gebremst.
  • Für Sonnenergie werden jedes Jahr 600 Megawatt ausgeschrieben. Vorher lag der Ausbau bei 400 Megawatt jährlich.
  • Die Biomasse soll pro Jahr um 150 Megawatt erweitert werden.


Kritik gab es nicht nur aus der Opposition, sondern auch von Mitgliedern der Regierungsfraktionen. Ausschreibungen liefen Gefahr, die Akteursvielfalt einzuschränken und besonders Großinvestoren Profit zu gewährleisten. Der Gesetzentwurf könne außerdem zur Folge haben, größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht zu realisieren, sodass die Energiewende gebremst und die Klimaschutzziele der Bundesrepublik nicht erreicht werden.