Der Deutsche Bundestag hat der Bundesregierung ein Mandat für die Verhandlung über die Gewährung von Finanzhilfen an Griechenland erteilt. Grundlage für die Abstimmung war ein Spar- und Reformpaket mit einem Volumen von bis zu 86 Mrd. Euro, auf das sich die Euroländer Anfang der Woche geeinigt hatten.
Griechenland muss hierfür folgende Punkte umsetzen:
Reformen der Mehrwertsteuer,
Modernisierung des Arbeitsmarktes und des Rentensystems,
die Sicherstellung der Unabhängigkeit des Statistikamtes Elstat,
eine Reform des Justizsystems,
die Umsetzung der europäischen Bankenrichtlinie BRRD,
eine Reform des Produktmarktes (u.a. die Ausweitung des Ladenöffnungszeiten),
die Privatisierung des Stromnetzbetreibers Admie,
Stärkung des Finanzsektors und Wahrung der Unabhängigkeit zur Politik.
Die Verleihung von Krediten durch den Rettungsschirm ESM und die Privatisierung von griechischen Staatsvermögen durch einen Treuhandfond sind integrale Teile des Finanzpaketes. Dieser Privatisierungsfond soll 50 Milliarden Euro umfassen und für die Rückzahlung der Schulden, für Investitionen und die Rekapitalisierung der Banken genutzt werden.
Die Bundesregierung kann nun in Verhandlungen über die Gewährung der Finanzhilfen treten. Damit es hierzu kommen kann, ist auch die Zustimmung anderer europäischer Parlamente erforderlich.
Nach Abschluss möglicher Verhandlungen müsste der Deutsche Bundestag dem ausgehandelten Ergebnis zustimmen.
Drucksache 18/5590