Am 18.06.2015 hat der Bundestag namentlich über einen Änderungsantrag der Grünen abgestimmt. Der Änderungsantrag bezog sich auf das geplante Gesetz der Bundesregierung zur Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Die Erhöhungen sind für 2015 und 2016 vorgesehen und sollen so das Existenzminimum für Kinder und Eltern sichern.
Doch bereits im Jahr 2014 lag der Kinderfreibetrag (Teil des Einkommens von Eltern, das nicht besteuert wird) unter dem Existenzminimum und war somit verfassungswidrig, so die Begründung des Änderungsantrags.
Deshalb fordern die Grünen in ihrem Änderungsantrag, dass:
der Kinderfreibetrag auch rückwirkend für 2014 um 72 Euro erhöht werden soll
das Kindergeld auch rückwirkend für 2014 um 2 Euro pro Monat erhöht werden soll
Die Steuermindereinnahmen würden sich auf insgesamt ca. 430 Mio. Euro belaufen.
Der Änderungsantrag wurde nicht angenommen.