In ihrem Antrag betonen die Grünen mehrfach die besondere Bedeutung der Wälder im ökologischen sowie ökonomischen Sinne. Die Wälder seien für das Gemeinwohl zu erhalten, weiterzuentwickeln und zu beschützen. Dafür müsse eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sichergestellt werden.
In dem Grünen-Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen,
- inwieweit durch Anpassungen im Bundeswaldgesetz eine dauerhafte Fortführung der bewährten länderspezifischen Strukturen zur Unterstützung des nichtstaatlichen Waldbesitzes durch die Landesforstverwaltungen im Sinne einer nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Waldbewirtschaftung in den Bundesländern ermöglicht werden kann,
- im Bundeswaldgesetz insbesondere klarzustellen, dass Leistungen, die der Vermarktung des Holzes vorgelagert sind, wie z. B. die Auswahl und Markierung der für den Einschlag des Holzes vorgesehenen Bäume, als waldbauliche Maßnahmen anzusehen sind, die der langfristigen ökologischen und ökonomischen Wertsteigerung der Wälder dienen und nicht der Holzvermarktung zugerechnet werden können.
Der Antrag wurde von der Großen Koalition abgelehnt.