Verbot bleihaltiger Büchsenmunition bei der Jagd

Der Gesetzentwurf wurde in zweiter Lesung in einer vom Umwelt- und Agrarausschuss geänderten Fassung angenommen.

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Dafür gestimmt
35
Dagegen gestimmt
34
Enthalten
0
Nicht beteiligt
0
Abstimmungsverhalten von insgesamt 69 Abgeordneten.

Das geänderte Landesjagdgesetz wird auf Empfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses hin zum 01.04.2015 (statt ursprünglich geplant 01.04.2014) in Kraft treten.

Es sieht das Verbot von Jagen mit bleihaltiger Munition vor. Zudem erhält die oberste Jagdbehörde die Berechtigung, auch abweichend vom Bundesrecht "Regelungen über Mindestkaliber und Mindestauftreffenergie von Büchsengeschossen zu treffen sowie die Verwendung von Bleischrot bei der Jagd auf Wild zu verbieten" (vgl. Drs. 18/752).

Peter Harry Carstensen, Ministerpräsident a.D., hatte parallel zu den Verhandlungen eine Online-Petition mit dem Titel "Leiden vermeiden – Jagd nur mit tierschutzgerechter Munition" gestartet.

Ähnlich wie Carstensen argumentieren CDU, FDP und Piraten, dass die derzeit auf dem deutschen Markt verfügbare bleifreie Munition das Töten nach §4 TierSchG nicht gewährleisten könne.

SPD, Grüne und SSW hingegen verweisen auf die Risiken, die Blei für Menschen, Tiere und Natur birgt.

Das Gesetz wurde knapp mit 35 Zustimmungen (Regierungskoalition) und 34 Ablehnungen (Opposition) beschlossen.

Weiterführende Links:
BUND: Bleivergiftung bei Seeadlern
Landesportal Schleswig-Holstein: Großversuch zur Verwendung bleifreier Büchsenmunition

© Bild: Christian Bär/flickr - CC BY 2.0