Länderöffnungsklausel zur Regelungen über Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauungen

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufnahme einer Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch wurde von der Großen Koalition mehrheitlich zugestimmt, während die Opposition diesen ablehnte.

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Dafür gestimmt
464
Dagegen gestimmt
114
Enthalten
3
Nicht beteiligt
49
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.

Mit diesem Gesetz sollen weitere Teile des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD umgesetzt werden. Die Länderöffnungsklausel soll Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen ermöglichen. Grund dafür sei die mangelnde Akzeptanz von Windenergieanlagen, die hauptsächlich auf die Entfernung von dieser Anlagen und baulichen Nutzungen zurückzuführen ist. Die Bundesländer können in Zukunft Einführung beziehungsweise Reichweite einer Abstandsregel und die Größe eines solchen Abstands frei und individuell wählen, da sich beispielsweise topografische Gegebenheiten unterscheiden. Bereits geltende Rechtsvorschriften für Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen, vor allem in Bezug auf Lärm, Luftverkehrsgesetz und Schutzbereichsgesetz, bleiben weiterhin bestehen.

Die Linke wollte mit ihrem Antrag die Länderöffnungsklausel verhindern. Sie ist der Meinung, dass dieses Gesetz die Energiewende nicht fördert. Einige Bundesländer könnten dann ihre Ausbauziele aufgrund von mangelnder Fläche nicht erreichen. So würde Bayerns Ausbaufläche für Windenergieanlagen, bei Einführung der Länderöffnungsklausel, laut der Fraktion auf ein zwanzigstel schrumpfen. Zudem greife man in die Planungshoheit der Kommunen ein, was verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfe. Dem Entschließungsantrag der Linken gegen das Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde nicht statt gegeben.