Im Zuge der Föderalismusreform hatten die Länder das Recht erhalten, den Grunderwerbssteuersatz auf 5% zu erhöhen, dies hatten daraufhin 13 der 16 Länder getan. Hessen war bisher eine der Ausnahmen. Um die Situation der Haushalte von Land und Kommunen zu verbessern, wurde daher eine Erhöhung der Einnahmen angestrebt.
Der Gesetzentwurf wurde von FDP und CDU eingebracht, ein praktisch identischer Antrag der Linken, der eine etwas andere Begründung enthielt, wurde abgelehnt.
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