CDU und FDP halten den Länderfinanzausgleich in seiner derzeitigen Form für verfassungswidrig. Die Tatsache, dass nur neben Hessen nur noch Bayern und Baden-Württemberg Nettozahler sind, sei nicht hinnehmbar. Mit dem Antrag wird ausdrücklich die derzeit laufende Klage der Landesregierung unterstützt. Außerdem stellt der Antrag fest, dass die Klage der einzig gangbare Weg sei, um einer Verbesserung des Ausgleiches aus hessischer Sicht zu erreiche.
Ein von der SPD eingebrachter Änderungsantrag sollte öffentlich anerkennen, dass die die schwarz-gelbe Regierungskoalition dem Länderfinanzausgleich 2001 im Bundesrat selbst zugestimmt hat. Dadurch sei es fraglich, ob das Gesetz tatsächlich verfassungswidrig sei. Außerdem wurde die Landesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass nicht länger die Länder "für die Sonderlasten Berlins als Hauptstadt" aufkommen müssen. Der Antrag wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt.