Entfall der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz

Mit den Stimmen der Regierungskoalition ist der partielle Wegfall der sogenannten "Optionspflicht" beschlossen worden. Die Anträge der Oppositionsparteien wurden mehrheitlich abgelehnt.

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Dafür gestimmt
460
Dagegen gestimmt
110
Enthalten
1
Nicht beteiligt
59
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.

SPD und CDU begründeten ihre Initiative mit der Situation junger Erwachsener, die "vor eine schwierige Entscheidung gestellt" würden und womöglich die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren könnten (Antrag 18/1312). Das Ziel der Vermeidung von Mehrstaatigkeit trete "vor dem Hintergrund des Hineinwachsens dieser jungen Menschen in die deutschen Lebensverhältnisse zurück".

Künftig soll für in Deutschland aufgewachsene Menschen mit engen Bindungen an das Land die Optionspflicht entfallen. Für frühere Optionspflichtige soll zudem eine Wiedereinbürgerung mittels einfacher Erklärung möglich sein. Für diese beiden Gruppen muss zumindest eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
-mindestens acht Jahre gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
-mindestens sechsjähriger Besuch einer deutschen Schule
-ein in Deutschland erworbener Schulabschluss
-eine in Deutschland erworbene Berufsausbildung

Bislang war Mehrstaatigkeit für Kinder von in Deutschland lebenden Ausländern nur bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs erlaubt, die Betroffenen mussten zwischen der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern und der deutschen eine (endgültige) Wahl treffen.
Die Linksfraktion kritisierte, dass durch die oben genannten Bedingungen nach wie vor zu hohe Hürden existierten. Außerdem würden Kinder aus binationalen Partnerschaften gegenüber hierzulande geborenen und/oder aufgewachsenen Kindern von Ausländern benachteiligt, da diese in jedem Fall einen deutschen Pass erhalten. Stattdessen präferieren die Linken das US-Modell, das nach dem Geburtsortprinzip funktioniert.

Die Grünen übten ebenfalls Kritik. Der Optionszwang stelle eine "ethnische Diskriminierung" dar. Auch die neue Regelung schaffe "Deutsche zweierlei Rechts" und sei daher abzulehnen. Zudem würden Abschlüsse an deutschen Auslandsschulen nicht mit einbezogen und europäische Abschlüsse gegenüber deutschen entwertet. Ferner gäbe es europarechtswidrige Freizügigkeitseinschränkungen.
Die Anträge 18/1092, 18/185 (neu) und 18/286 wurden mit den Stimmen der Großen Koalition mehrheitlich abgelehnt.