In dem Änderungsantrag beanstanden die Grünen, dass in dem vorgelegten Gesetzesentwurf die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht umgesetzt werde.
Die von der Regierung vorgeschlagene Gesetzesänderung soll regeln, dass ein adoptiertes Kind vom Lebenspartner des zunächst Annehmenden adoptiert werden darf.
Den Grünen ging der Entwurf nicht weit genug:
Die Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft sei nicht gegeben, wenn Lebenspartner nur als Einzelpersonen und Eheleute nur als Paar Kinder adoptieren dürfen.
Es müsste eine weitreichende Änderung des Adoptionsrechts folgen und nicht nur eine Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes.
Das Adoptionsrecht für Lebenspartner soll dem für Eheleute entsprechen.
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.