Die Abgeordnetenentschädigung der Bundestagsabgeordneten soll bis 1. Januar 2015 zunächst an die Besoldungshöhe der Bundesrichter angepasst werden. Danach sollen sich die Diäten an der Entwicklung der Nominallöhne orientieren. Dies erhöhe die Nachvollziehbarkeit der Entschädigungsentwicklung, so Union und SPD.
Die Erhöhung der Diäten soll in zwei Schritten erfolgen: Bis zum 1. Juli 2014 wird das Gehalt der Bundestagsabgeordneten von 8.252 auf 8.667 Euro und bis zum 1. Januar 2015 auf 9.082 Euro steigen. Ab dem 1. Juli 2016 sollen die Diäten jährlich an die Nominallöhne angepasst werden.
Bei der Altersversorgung sinkt der Höchstsatz von 67,5 Prozent der Diät auf 65 Prozent nach 27 Jahren im Bundestag. Die Möglichkeit, bereits mit 57 Jahren in Pension zu gehen, wird abgeschafft. Stattdessen sollen Abgeordnete frühestens mit 63 in Pension gehen können.
Mehrere Staatsrechtler kritisieren die Reform der Diätenerhöhung als "verfassungsrechtlich bedenklich", da sie versuche "künftige Gesetzgebungsverfahren und deren Öffentlichkeit zu umgehen". Kritik gibt es außerdem daran, dass die Parlamentarier zwar ihre Besoldung an die von Bundesrichtern anheben, hinsichtlich der Privilegien, die sie gegenüber Richtern genießen, jedoch keine Abstriche machen. Dazu gehören u.a. eine steuerfreie Kostenpauschale von monatlich 4.204 Euro, die Möglichkeit zur unbegrenzten Ausübung von bezahlten Nebentätigkeiten und eine bessere Altersversorgung.
Für den Bundeshaushalt werden durch die Reform der Diätenerhöhung Kosten in Höhe von 1,7 Mio. Euro im Jahr 2014 und im Jahr 2015 3,5 Mio. Euro entstehen.
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