leider gibt es keine guten Nachrichten aus Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht hat soeben bekannt gegeben, dass es unsere beiden erfolgreichen Urteile gegen den Bundestag aufhebt.
Das bedeutet, wir werden erst einmal nicht überprüfen können, wie genau die Bundestagsverwaltung, deren oberster Chef Wolfgang Schäuble (CDU) selbst einschlägige Erfahrungen mit dubiosen Parteispenden hat, die Einhaltung der Regeln zur Parteienfinanzierung prüft.
Großer Rückschlag
Das ist ein großer Rückschlag für uns.
Zur Erinnerung: Wir hatten im Jahr 2015 sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Überprüfung der Parteifinanzen bei der Bundestagsverwaltung angefragt. Rechtsgrundlage war das Informationsfreiheitsgesetz. Weil uns der Bundestag die Dokumente aber verweigerte, klagten wir und bekamen von zwei Gerichten Recht.
Heute nun hat das oberste deutsche Verwaltungsgericht diese beiden Urteile kassiert und sinngemäß geurteilt, dass es schon ausreichend Transparenz gebe. Die Konsequenz ist: Keine Bürgerin und kein Bürger kann nun überprüfen, ob und wie der Bundestagspräsident dubiosen Parteispenden nachgeht.
Wie geht es weiter? Wir müssen jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und werden diese genau prüfen. Natürlich erwägen wir auch den Gang nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht.
Wir wünschten, wir könnten heute feiern. Stattdessen haben wir möglicherweise noch einen langen Gang vor uns.
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