am kommenden Montag, 17. Februar, werde ich ab 13 Uhr im Bundestags-Rechtsausschuss alle Menschen vertreten, die für ein wirksames Gesetz zur Strafbarkeit bei Abgeordnetenbestechung sind!
Denn dann findet eine öffentliche Expertenanhörung statt, zu der ich als Sachverständiger geladen bin.
CDU/CSU und SPD wollen ein Anti-Korruptionsgesetz beschließen, das ein Schlupfloch so groß wie ein Scheunentor enthält: Korrupte Abgeordnete können danach nur dann belangt werden, wenn nachweisbar ist, dass sie "im Auftrag oder auf Weisung" gehandelt haben - so steht es im Gesetzentwurf:
Kein Politiker ist jedoch so dumm, sich vor Begehung eines Korruptionsdeliktes einen Auftrag oder gar eine Weisung erteilen zu lassen. Deswegen ist das Gesetz der Großen Koalition zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung untauglich!
Dies werde ich den Abgeordneten des Rechtsausschusses am Montag genau so sagen. Meine Stimme wird dabei schon deshalb Gehör finden, weil ich im Namen von fast 50.000 Menschen sprechen werde, die unsere Petition für ein striktes Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung ohne Schlupfloch unterzeichnet haben. Bereits vor der Anhörung überreiche ich die Petition mit den Unterschriften an die zuständigen Fachpolitiker aller Fraktionen.
Bitte tragen Sie dazu bei, dass ich den Abgeordneten eine eindrucksvolle Liste mit den Unterschriften möglichst vieler Menschen übergeben kann. Unterzeichnen Sie unsere Petition und werben Sie in Ihrem Umfeld. Jetzt zählt jede Stimme!
Eine Bitte: einige Medien feiern den Gesetzentwurf gegen Abgeordnetenbestechung als großen Durchbruch. Bitte nutzen Sie die Kommentarspalten, um auf die Wirkungslosigkeit in der jetzigen Form hinzuweisen.
Eine gute Zusammenfassung des Problems finden Sie in dem SPIEGEL ONLINE-Artikel "Kritik an Plänen zur Korruptionsbekämpfung: Kuhhandel auf Kosten der Steuerzahler". Unsere Rechtseinschätzung finden Sie in unserem Blogartikel "Warum der Gesetzentwurf gegen Abgeordnetenbestechung untauglich ist"