Frage von Wolfgang T. • 14.09.2022
Antwort von Thomas Jepsen CDU • 17.09.2022
Es handelt sich um die Gebühr des Betreuungsgerichts zur Kontrolle der Betreuung bzw. des Betreuers.
Es handelt sich um die Gebühr des Betreuungsgerichts zur Kontrolle der Betreuung bzw. des Betreuers.
Wir werden uns gegenüber der Bundesregierung für eine Umsetzung einsetzen.
so wie Sie selbst sagen, ist die Idee des Landes Schleswig-Holstein für ein Landesaufnahmeprogramm (LAP) Afghanistan in einer Initiative des Bundes, das Bundesaufnahmeprogramm (BAP) Afghanistan, aufgegangen.
Wir haben uns 2022 sehr für ein Aufnahmeprogramm Afghanistan auf Bundesebene eingesetzt. Und wir nehmen selbstverständlich die Personen auf, die der Bund uns in diesem Zuge zuweist.