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Antwort von Rico Walter-Bretschneider
FREIE WÄHLER
• 21.07.2019

(...) Eines dieser Kriterien sollte die Einführung einer Ehrenrente für Feuerwehrleute und Katastrophenschutzkräfte sein. Sie sollte nach einer Dienstzeit von 25 Jahren durch den Freistaat Sachsen z.B. in Höhe von 100 € pro Monat gezahlt werden, auch wenn die Freiwilligen Feuerwehren zu den Pflichtaufgaben der Kommunen gehören und damit nicht in die Zuständigkeit des Freistaates Sachsen fallen. (...)

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