Frage von Tamara P. • 12.07.2023
Antwort von Martin Dulig SPD • 05.10.2023
Die SPD Sachsen strebt weiterhin eine gebührenfreie Kinderbetreuung an.
Die SPD Sachsen strebt weiterhin eine gebührenfreie Kinderbetreuung an.
Mit den Anpassung bei der Beihilfe und den Zuschlägen haben wir in Sachsen ein Modell kreiert, das einen sicherlich innovativen Weg geht, aber das Ziel doch erreicht und dabei alle verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt.
Ja, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz wurde heute beschlossen. Die pauschale Beihilfe tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft.
Die Nachzahlungen aufgrund der Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Zahlungen, die "on top" auf die neue Besoldung 2023 hinzukommen.
Insofern betrifft die Nachzahlungen nur die entsprechenden Gruppen, die auch durch die Rechtsprechung des BVerfG betroffen sind.