Frage von Inessa S. • 12.01.2024
Antwort ausstehend von Klaus Kaiser CDU
Es ist aus guten Gründen im Grundgesetz verankert. Falls die Verfassungsorgane zu dem Schluss kommen sollten, dass die AfD oder eine andere Partei verfassungsfeindlich handelt, ist es deren Pflicht, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.
Ich bin daher der Auffassung, dass alle Maßnahmen, die zu einer wirksamen Bekämpfung der AfD beitragen können, ernsthaft erwogen werden müssen.