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Wer durch eine vorgeschriebene o. öffentlich empfohlene Impfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, kann Leistungen nach dem IfSG bzw.SGB XIV erhalten
Ich bin gerne bereit, mich mit Ihnen auf einen Kaffee /Tee/Wasser zu treffen, um mich mit Ihnen über Ihre Situation, die Rolle der Krankenkassen und die Lage im Gesundheitssystem auszutauschen. Wenn Sie mögen. Außerdem werde ich Ihnen nochmal schreiben, sobald die Infos aus der Fachabteilung mir vorliegen.
Wer in Sachen Post-Vac Hilfe sucht, kann sich in NRW auch an das MAGS wenden.
Mir ist nicht bekannt, dass und auch kein Grund ersichtlich, warum Patienten, die unter allgemein anerkannten Krankheiten wie Post Vac oder Long/Post Covid leiden, die Behandlungskosten selbst bezahlen müssen