Frage von Felix H. • 11.11.2024
Antwort ausstehend von Marc Lürbke FDP
Miteinander reden
Verband wird professionell geführt. Einige Personen wollen sich aber nicht disziplinieren, sondern lieber mit parteischädigendem Verhalten auffallen.
Auf der Grundlage von § 15 des Abgeordnetengesetzes wurden zum 01.07.2024 die Abgeordnetenbezüge angepasst:
Höhe der Abgeordnetenbezüge nach § 5 Abs. 1 AbgG NRW: 10.917,77 Euro
zusätzlich abzuführende Beiträge an das Versorgungswerk: 2.880,12 Euro