Frage von Paul K. • 07.09.2020
Antwort ausstehend von Armin Laschet CDU
Die Gemeindeordnung sieht aber auch vor, dass die einzelnen Stadtbezirke eine engere örtliche Gemeinschaft umfassen und nach der Fläche und nach der Einwohnerzahl so abgegrenzt werden sollen, dass sie gleichermaßen bei der Erfüllung gemeindlicher Aufgaben beteiligt werden können.
Das ist meiner Meinung nach in Münster durchaus gegeben.
Zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie war es meines Erachtens erforderlich das gesellschaftliche Leben zeitweise herunterzufahren.