Den Anstellungsvertrag kenne ich nicht - die Vertragsparteien werden diese Regelung vereinbart haben.
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Die Anstellungsverträge mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern und der Vorstände der Hamburger öffentlichen Unternehmen werden von den jeweiligen Aufsichtsräten geschlossen, in denen jeweils nur Vertreterinnen und Vertreter des Senats, nicht aber Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft vertreten sind.
das Privatleben von Geschäftsführer*innen landeseigener Unternehmen kommentieren wird grundsätzlich nicht. Wir bewerten lediglich ihre Arbeit und die macht Frau Korbutt sehr gut. Ich bin sehr froh, dass der hvv so gut geführt wird.
Grundsätzlich möchte ich keine Bewertung der persönlichen Lebensumstände von Geschäftsführer*innen öffentlicher Unternehmen vornehmen.
Es ist eine Gemeinschaftsanstrengung und aus meiner Sicht ist es wichtig, dass wir auch die großen Vorteile kommunizieren.