Frage von Michael S. • 29.01.2025
Antwort ausstehend von Kassem Taher Saleh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Flexibles Rentenalter und Aktienrente nach schwedischem Modell für nachhaltige, stabile und zukunftssichere Rente.
Für die Änderung von
§ 14 Waffengesetz (WaffG) Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen sehe ich aktuell keinen Änderungsbedarf.
Ich befürworte, dass das Waffengesetz strenge sicherheits- und ordnungsrelevante Auflagen für den Umgang von Sportwaffen vorsieht