Frage von Dieter P. • 08.09.2021
Antwort ausstehend von Armin Laschet CDU
Deutsche Staatsangehörige, die wie Sie im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Zur Teilnahme an Wahlen müssen daher alle im Ausland lebenden wahlberechtigten Deutschen vor jeder Wahl zunächst über den Postweg bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Politikwechsel am konsequentesten mit der LINKEN
Auch die LKR sieht keine Zukunft einer Öl- und Gasförderung im Nationalpark Wattenmeer.