Frage von Klaus R. • 12.02.2022
Antwort ausstehend von Steffi Lemke Bündnis 90/Die Grünen
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de.
Schon allein aus mangelnder Sachkenntnis von der Lage vor Ort erlaube ich mir dazu kein eigenes Urteil.
der Beschluss erging einstimmig im Bundesvorstand.
der Schutz einer FFP2-Maske und der Schutz durch eine Impfung kann nicht gleichgesetzt werden.
gliche Maßnahmen, wie die befristete Einführung der 2G-Regelung , die eine Einschränkungen der Freiheit des Einzelnen bedeuten, werden konsequent und fortwährend bezüglich Zweckmäßigkeit, Begründetheit und Verhältnismäßigkeit geprüft.