Frage von Renke L. • 21.10.2021
Antwort ausstehend von Wolfgang Kubicki FDP
Nach §32 Absatz 3 des baden-württembergischen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist die Fangjagd mit Fallen, die töten, prinzipiell verboten.
Vor dem Gesetz sollen trans- inter und nicht binäre Menschen gleichgestellt sein.
Die FDP hat sich zum Ziel gesetzt, dass mehr Menschen an den positiven Entwicklung am Kapitalmarkt partizipieren können und zwar auch dann, wenn sie nicht selbst über Erfahrungen und Kenntnisse in diesem Bereich verfügen.