Frage von Tamara F. • 21.01.2022
Antwort ausstehend von Norbert Maria Altenkamp CDU
Natürlich besteht für deutsche Behörden, ebenso wie für andere staatliche Akteure das sogenannte Willkürverbot, also das Verbot, die dem Recht Unterworfenen willkürlich zu behandeln.
Zusammengenommen ist der Ablauf völlig indiskutabel. Von Seiten der Union haben wir das gegenüber Minister Lauterbach in dieser Woche im Gesundheitsausschuss auch sehr deutlich kritisiert und auf all diese Aspekte hingewiesen.
Prinzipiell kann jeder, der einen Impfschaden hat, diesen geltend machen.
Die Bundesregierungen befördern die Umverteilung von unten nach oben. Auch die Ampelkoalition will sich nicht mit Konzernen und Vermögenden anlegen.