![Torsten Herbst Torsten Herbst](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/portraet_klein.png?itok=jdOQTSMo)
Ein positiver Antikörpertest signalisiert lediglich, ob eine Person mit dem Virus Kontakt hatte. Er lässt keine eindeutigen Rückschlüsse zu, ob diese Person ausreichend gegen eine Infektion und/oder einen schweren Verlauf von COVID-19 geschützt ist.
Ein positiver Antikörpertest signalisiert lediglich, ob eine Person mit dem Virus Kontakt hatte. Er lässt keine eindeutigen Rückschlüsse zu, ob diese Person ausreichend gegen eine Infektion und/oder einen schweren Verlauf von COVID-19 geschützt ist.
Wie der von Ihnen angeführte Artikel ja beschreibt, ist die Entscheidung des Krankenhauses nicht auf politische Vorgaben zurückzuführen. Deshalb kann ich dazu keine Stellung nehmen.
Eine „Abwertung von Ungeimpften durch die Regierungsparteien“ gibt es nicht.
Zu keinem Zeitpunkt gab es in Deutschland eine Regelung, die den Krankenhäusern die Behandlung von Personen abhängig von ihrem Impfstatus verboten hätte
aber grundsätzlich ist für mich klar, dass jedes Kind und alle Patientinnen und Patienten ihre notwendige Behandlung erhalten müssen, ob geimpft oder nicht geimpft spielt dabei grundsätzlich keine Rolle.