Frage von Dmytro B. • 08.10.2022
Antwort ausstehend von Carolin Wagner SPD
Da Sie nach der internationalen Klassifikation ICD10 als Krankheit anerkannt ist (Diagnose-Nr. G93.3) müssen die Kosten der Behandlung übernommen werden. Leider gibt es wohl Ärzte, die sich mit der Diagnose schwertun.
Aktuelle Anlagen (bis 7kW) dürfen ab Inkrafttreten des Gesetzes zu 100% produzieren.
Leider muss ich Sie jedoch bei dieser sehr fachspezifischen Frage darum bitten, sich direkt an das Bundesgesundheitsministerium zu wenden