Mit der Einführung einer Bürgerversicherung würde z.B. das Mitgliedschafts- und Beitragsrecht reformiert und die Versicherung so gestaltet, dass diese Regelungen und insbesondere die Begriffsbestimmungen zeitgemäßer werden und die individuellen Lebensumstände der Menschen besser berücksichtigen
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Meine Aussagen beziehen sich auf die Antworten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf meine schriftliche Einzelfrage hinsichtlich der installierten Leistung an Erneuerbaren Energien aufgeschlüsselt nach Bundesländern.
Denn das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und das Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 GG sichern jedem Hilfebedürftigen diejenigen finanziellen Voraussetzungen zu, die für den notwendigen Lebensunterhalt und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dabei unterscheidet das Grundgesetz nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf.
Ich teile Ihre Sorge, dass die Verfügbarkeit KI-generierter Werke Auswirkungen, auch negativer Natur, auf Kunst und Kultur haben kann. Das müssen wir genau im Auge behalten. Ich glaube aber nicht, dass damit die menschliche Kultur bzw. Kunst als solche in Frage gestellt ist.