die Nachflugregelung sieht es vor, dass in der Zeit zwischen Mitternacht und 5:00 Uhr morgens keine Flüge stattfinden, in den Randzeiten (22-0 Uhr und 5-6 Uhr) gelten strenge Auflagen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Ambulanz‑ und Rettungsflüge, Postflüge, Militär‑ und Polizeiflüge und Notlandungen.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Sandra H. • 10.10.2021
Antwort von Tina Fischer SPD • 05.01.2022
Frage von Dani K. • 09.10.2021
Antwort von Tina Fischer SPD • 05.01.2022
Meine Aufgabe sehe ich darin, mich dafür einzusetzen, dass die Verabredungen der Fluglärmkommission eingehalten werden.
Frage von Ulf R. • 08.10.2021
Antwort von Tina Fischer SPD • 26.01.2022
wie die Tagesschau am 17.12.2021 berichtete, erwägt die Post, den Betrieb ihrer verbliebenen drei Postflugzeuge ganz einzustellen
Frage von Dani K. • 08.10.2021
Antwort von Tina Fischer SPD • 08.10.2021
Sitzung Fluglärmkommission
Frage von Hannelore H. • 23.09.2021
Antwort von Helmut Barthel SPD • 27.01.2022
ich bin gegen die Anbindehaltung
Frage von Heidi S. • 16.09.2021
Antwort von Christian Görke DIE LINKE • 20.09.2021
ein Vor-Ort Termin zu dieser Thematik ist für den 27. September geplant. Auf diesem Termin können alle Ihre Fragen hoffentlich abschließend geklärt werden.