Frage von Verena L. • 08.04.2020
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
(...) Diesen schmalen Grat zwischen Präzision und Richtigkeit in meiner Antwort an Herrn Langenstück habe ich - das kann ich Ihnen versichern - versucht, bestmöglich auszubalancieren. (...)
(...) Ich darf Ihnen mitteilen, dass die Durchführung von Grenzkontrollen in die Zuständigkeit der Bundespolizei fällt und somit dem Verantwortungsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unterliegt. Hierunter fällt auch der Flughafen München, dort werden die Grenzkontrollen durch die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durchgeführt. Grenzpolizeiliche Aufgaben durch die Bayerische Grenzpolizei werden am Flughafen Nürnberg und Memmingen sowie an kleineren Verkehrslandeplätzen in Bayern wahrgenommen. (...)