Frage von Joel H. • 08.01.2022
Antwort von Matthias Fischbach FDP • 08.01.2022
meine Position dazu wird in folgendem Medienbeitrag relativ umfassend wiedergegeben:
meine Position dazu wird in folgendem Medienbeitrag relativ umfassend wiedergegeben:
die Corona-Pandemie war eine herausfordernde Krise. Uns GRÜNEN war wichtig, im Bayerischen Landtag konstruktiv und sachlich zusammenzuarbeiten.
Nach § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) stehen geimpfte Personen im Sinne von § 2 Nr. 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV), die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben, ab Erhalt der Impfung getesteten Personen gleich.