Frage von Brigitte H. • 09.12.2019
Antwort von Christina Baum AfD • 09.12.2019
(...) Die Behandlungsunterlagen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden, dann werden sie vernichtet. (...)
(...) Die Behandlungsunterlagen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden, dann werden sie vernichtet. (...)
Gerne verweise ich Sie auf die Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die alle Fragen rund um das Thema Telematikinfrastruktur, elektronische Gesundheitskarte und elektronische Patientenakte auf deren Homepage erklären. Link: https://www.kbv.de/html/telematikinfrastruktur.php.
Sehr geehrte Frau N.,
(...) Der Lernort kann einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung, zur Unterstützung demokratischer Prozesse und zur Erinnerungskultur leisten. (...)