Frage von Uwe H. • 13.07.2024
Antwort ausstehend von Britta Haßelmann Bündnis 90/Die Grünen
Die Feststellung von C1-Sprachkenntnissen wird durch die zuständige Behörde vor Ort festgestellt. Gesetzlich hat die Ampel-Regierung bei der Reform kein spezifisches Zertifikat festgeschrieben - der Nachweis kann also auch auf alternativem Wege erfolgen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat zuvor dazu eine Kleine Anfrage „Abschaffung der Steuerklassen III/V und Konsequenzen für das Ehegattensplitting“ (Drucksache 20/10787) in den Deutschen Bundestag eingereicht.