Frage von Gerd H. • 13.08.2005
Antwort von Stefan Boes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 16.08.2005
Sehr geehrter Herr Hernacz!
Sehr geehrter Herr Hernacz!
Sehr geehrter Herr Hernacz,
Auch in der zweiten Instanz wurde vom Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder Bundesverteidigungsminister Struck die Nutzung des Bombenabwurfplatzes in der Wittstocker Heide verwehrt, bis die Eigentümerfrage endgültig geklärt ist.