Frage von Eugen H. • 28.02.2016

Antwort ausstehend von Doris Ahnen SPD
(...) Ja. Niemand sollte gegen seinen Willen einer Menge von Tabakrauch ausgesetzt werden, die einen nachweisbar negativen Einfluss auf die Gesundheit hat. (...)
(...) Wir haben die Regelungen des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 2007 auf der Grundlage eines erzielten politischen Konsenses mitgetragen. (...)
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.2.2016, die mir abgeordnetenwatch.de weitergeleitet hat.