Frage von Artem N. • 30.11.2021
Antwort von Stephan Brandner AfD • 06.12.2021
Die AfD hat sich mit diesem Themenbereich bisher nicht auseinander gesetzt.
Die AfD hat sich mit diesem Themenbereich bisher nicht auseinander gesetzt.
Da zur konkreten Auslegung des von Ihnen genannten Artikels der WRV zudem auch Rechtssachen vor verschiedenen Amtsgerichten und Oberlandesgerichten anhängig sind, die bisher nicht letztinstanzlich entschieden wurden, kann ich Ihnen an dieser Stelle leider keine weiteren Auskünfte erteilen
Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung (WRV) am 14. August 1919 wurden alle Standesvorrechte des Adels abgeschafft (Artikel 109 Abs. 3 Satz 1 WRV).
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Als 1918 der Adel mehr oder weniger abgeschafft wurde in Deutschland, hat man sich keinen Gefallen getan