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(...) Jedoch ließe ein generelles Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus unberücksichtigt, dass die verfassungsmäßig geschützten Grundrechte von Tierlehrern und Zirkusunternehmern auf Berufsfreiheit berücksichtigt werden müssen. (...)
(...) Diese besteht dann, wenn bei einzelnen Tierarten Haltung bzw. Transport nicht ohne Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere vollzogen werden kann. Es ist unstrittig, dass der Zirkusbetrieb besondere Herausforderungen an die Haltung von Tieren darstellt, was eine gute Kontrolle durch die zuständigen Bundesländer noch wichtiger macht. (...)
(...) Anders als bei der dänischen Minderheit ist es seit Jahrzehnten bei der friesischen Minderheit. Hier gibt es den Wunsch nach einer umfassenden Berücksichtigung der friesischen Sprache im öffentlichen Raum. (...)